Frequently Asked Questions - Häufig gestellte Fragen

An wen richten sich die Angebote des AJZ Bernberg?

Adressaten der Angebote des AJZ Bernberg sind alle Kinder, Jugendliche und Senioren des Bernberger Sozialraums im Alter von 6 - 90 Jahren. Die ethnische Herkunft, das Geschlecht, die Religion, die Weltanschauung oder Handicaps sind für die Teilnahme an den Angeboten ohne Relevanz. Die altersbedingeten Einschränkungen der konkreten Angebote sind jedoch zu berücksichtigen.


Was heisst eigentlich OT und kostet es etwas, wenn ich ins Jugendzentrum gehe?

Der Begriff OT meint "Offener Treff" oder "Offene Tür" und ist ein Konzept der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Die OT ist quasi gleich den Öffnungszeiten des JUZE. Hier kann jeder hinkommen und aktiv seine Freizeit gestalten. Grundsätzlich ist dies immer kostenfrei. Ausnahmen bilden teils die Ferienangebote und Ausflüge.


Ist das Jugendzentrum am Wochenende geschlossen?

Das Jugendzentrum ist am Wochenende geschlossen, allerdings findet Samstag in der Sporthalle Bernberg oder an der Kletterwand Sportangebote statt. Weitere Informtionen dazu findet ihr bei den Öffnungzeiten und Angeboten.


Wieso hat das Jugendzentrum in den Ferien geschlossen?

Der überwiegende Teil der Ferienzeit ist gekennzeichnet durch spezielle Ferienangebote, insbesonders in den Sommerferien. Hierfür sind meist Anmeldungen und ein Teilnahmebeitrag nötig. Aufgrund dieser intensiven Projekte ist das Jugendzentrum daher geschlossen. Alle Öffnungszeiten für die Ferien erfahrt ihr aber auf der Startseite.


Praktikum oder Bundesfreiwilligendienst im Jugendzentrum?      Ist das möglich?

Das Alten - und Jugendzentrum Berneberg verfügt über eine Stelle für den Bundesfreiwilligendienst. Eine Neubesetzung ist in der Regel analog zu den Schuljahren.

Praktika im sozalpädagogischen Arbeitsfeld der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ist in allen Einrichtungen möglich. Wenn ihr Interesse da daran habt dann meldet euch einfach bei uns.


Darf man im Jugendzentrum rauchen?

Gemäß des Nichtraucherschutzgesetz NRW (NiSchG NRW) ist das Jugendzentrum rauchfrei. Dies bezieht sich im Falle der Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe ebenso auf das gesamte Grundstück im Zusammenhang mit einrichtungsbezogenen Veranstaltungen, auch Öffnungszeiten. Ausnahmen sind nicht möglich. Das Mitbringen und der Konsum von Alkohol und sonstigen Rauschmitteln ist ebenso nicht gestattet.


Kann man das Jugendzentrum mieten?

Eine Vermietung der Räumlichkeiten des Jugendbereichs des Jugebndzentrum ist nur für schulische o.ä. Veranstaltungen vorgesehen. Für private Feierlichkeiten steht das Jugendzentrum leider nicht zur Verfügung.

Der Saal im Alten- und Jugendzentrum Bernberg und das "Bernies" kann für private Feiern (ab 30 Jahre)  gemietet werden. Für Anfragen wenden Sie sich bitte telefonisch an uns